Härtefallregelung bei Zahnersatz Informationen

Die momentane Situation bringt vielen Leuten große Probleme, wie z.B. Geldsorgen

Trotzdem müssen Sie nicht mit Zahnlücken leben!

Vielleicht tritt bei Ihnen die Härtefallregelung Ihrer gesetzlichen Krankenkassen in Kraft?

D.h., wenn ihre monatlichen Bruttoeinnahmen folgende Beträge nicht überschreiten, bekommen Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen ausreichend, zweckmäßigen Zahnersatz für 0€, da die Härtefallregelung all Ihre Kosten dafür übernimmt. 

Sollten Sie einen hochwertigeren Zahnersatz für Ihre Situation wünschen, ist dies natürlich auch möglich, dann bekommen Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse „nur“ einen doppelten Festzuschuss, und es bleibt am Ende ein Eigenanteil für Sie über. Diesen könnten Sie gerne über unser Abrechnungszentrum  – 6 Monate zinsfrei mit

6 Raten -  bezahlen.


Wie viel Geld darf ich verdienen, um als Härtefall zu gelten?

Einkommensgrenzen als Härtefall 2021

Familienstand

Einkommensgrenze

Alleinstehende

1.316,00 €

mit einem Angehörigen

1.809,50 €

mit 2 Angehörigen

2138,5 €

mit 3 Angehörigen

2467,50 €

je zus. Angehörige

329 €

Fallen Sie unter die oben genannten Einkommensgrenzen? Benötigen Sie weitere Informationen und wünschen Sie ein individuelles Beratungsgespräch?

Dann vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin, oder sprechen Sie uns einfach dies bezüglich an -  wir beraten Sie gerne dazu!

 

08821-4363 oder berthold.pilsl@t-online.de

 

Bleiben Sie gesund!

 

Ihr Praxisteam Pilsl